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Verstoßen Sie beim Beraten nicht gegen das Gesetz

Es ist für die Pflegekunden, aber auch für den Pflegedienst oft empörend, wenn Kranken- oder Pflegekassen Leistungen, die dem Pflegekunden zustehen, ablehnen. Häufig fragen dann die Pflegekunden die PDL des Pflegedienstes, was denn nun zu tun sei. Und natürlich möchte jede verantwortliche Pflegefachkraft dem Pflegekunden zu seinem Recht verhelfen, indem sie ihm beim Widerspruchsverfahren hilft. Doch immer dann, wenn der Pflegedienst dem Pflegekunden beim Widerspruch hilft, kann es passieren, dass gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen wird. Daher erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie Ihren Kunden beim Widerspruch helfen können und was Ihnen insbesondere aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes verboten ist.

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