07 - IMG_5684

Kurzfristige Pflegezeit für Angehörige

Wenn eine Person plötzlich pflegebedürftig oder kurzfristig aus dem Krankenhaus entlassen wird, müssen viele Dinge organisiert werden: Es muss schnell ein Pflegedienst gefunden, Mittagessen auf Rädern und Hilfsmittel geordert oder ein Physiotherapeut organisiert werden. Als Experten wissen PDLs und Führungskräfte in der Pflege ja genau, was alles zu tun ist. Doch diese aufwendige Arbeit kann ein Angehöriger nicht einfach so zwischen Tür und Angel erledigen, gerade dann nicht, wenn er berufstätig ist. Damit ein berufstätiger Angehöriger einige Tage Zeit hat, um alles zu organisieren, und er beruhigt wieder zur Arbeit kommen kann, wurde die kurzfristige Pflegezeit eingeführt. Auch wenn PDLs täglich mit Pflege & Co. zu tun haben, wissen viele nicht genau, wie das denn nun richtig funktioniert, wenn ein Mitarbeiter einige Tage ausfällt, weil er z. B. die Pflege eines Angehörigen organisieren muss. Muss das Gehalt während dieser „Auszeit“ weiterbezahlt werden und wie muss die Pflegesituation bescheinigt werden? Damit auch Sie die Angehörigen Ihrer Pflegekunden zur kurzfristigen Pflegezeit rechtssicher beraten können, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte in diesem Beitrag zusammengestellt.

Nach oben scrollen