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Delegation ärztlicher Tätigkeiten

In der Pflege gehört es zum Alltag, dass in bestimmten Situationen Aufgaben auf andere Personen übertragen (delegiert) werden. Insbesondere Führungskräfte wie Stationsleitungen, aber auch Ärzte delegieren Tätigkeiten an Pflegekräfte. Durch die Delegation einzelner Aufgaben schafft sich der Delegierende Zeit für andere ebenfalls wichtige Tätigkeiten. Als Grundlage für das Konzept der Delegation gibt es gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen. Ebenso müssen Ärzte Grundsätze beim Delegieren beachten. In der Altenpflege besteht eine zusätzliche Herausforderung an die Aufgabenübertragung, da Ärzte meist nicht vor Ort sind. Außerdem müssen die verschiedenen Verantwortungsbereiche, z. B. Anordnungsverantwortung und Durchführungsverantwortung, unterschieden werden. Nicht alle Aufgaben sind übertragbar und Ärzte müssen sich prinzipiell von den Kompetenzen der Pflegekraft, an die eine Aufgabe übertragen werden soll, überzeugen. Ebenso können und müssen Leitungskräfte ärztliche Anordnungen verweigern, wenn sie nicht über die geforderten Kompetenzen verfügen.

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